Regelmäßige Fortbildung sichert Qualität der Schwimm-Ausbildung

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Fortbildung und gegenseitiger Erfahrungs-Austausch der Lehrscheininhaber ist ein wichtiger Grundsatz, um die Qualität der Ausbildung zu erhalten. Deshalb ist in der Allgemeinen Prüfungsordnung Schwimmen (APV-S) auch festgelegt, dass Lehrscheine nur max. 3 Jahre gültig bleiben. Um die Qualifikation für weitere 3 Jahre zu verlängern, ist der erfolgreiche Besuch einer Fortbildungsveranstaltung auf Bezirksebene Pflicht.  Eine solche „Verlängerungs-Fortbildung“ fand am 03.11.2018 in Bad Wiessee statt. Aus Gaimersheim war Hans Wärmann mit dabei.

Für den Vormittag standen im Badepark Bad Wiessee praktische Übungen zu Anfängerschwimmen und Training auf dem Lehrplan, am Nachmittag wurde u. a. über eine anstehende Reform in der Ausbildung neuer Ausbilder berichtet und diskutiert.

In Planung ist eine 3-stufige, aufeinander aufbauende, modulare Ausbildung:

Modul 1: Schwimmausbilder-Assistent/-in („Schwimmhelfer/-in“),
Modul 2: Ausbilder Schwimmen Anfänger
Modul 3: Ausbilder Schwimmen Fortgeschrittene, Schnorchelschwimmen und Wettkampftraining

Das Modul 1 sollen künftig die bereits zertifizierten Lehrscheininhaber in der eigenen Ortsgruppe ausbilden und die Prüfung abnehmen können – geplant ist, dass hier künftig bereits Jugendliche ab 14 Jahren in die modulare Ausbildung einsteigen können.

Für die Module 2 und 3 wird aus rechtlichen Gründen natürlich auch weiterhin ein Mindestalter von 18 Jahren notwendig sein, diese beiden Ausbildungsstufen sollen auch künftig unter der Regie der dafür installierten/zertifizierten Bezirksausbilder (Instruktoren) geschult und geprüft werden.